
Wenn die Person noch lebt
Die Wohnung eines Elternteils aufzulösen, das ins Pflegeheim gezogen ist, ist anders als ein Nachlass: Die Person lebt, hat eine Meinung, oft eine Vollmacht, manchmal einen Betreuer, und die Kündigungsfrist läuft, während im Heim schon das Zimmer eingerichtet wird. Hier steht, wer entscheiden darf, welche Frist gilt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, was mit ins Heim darf und was die Räumung kostet.
Wer entscheiden darf
| Situation | Wer kündigt und beauftragt | Grundlage |
|---|---|---|
| Person ist geschäftsfähig | sie selbst, Angehörige helfen | – |
| Vorsorgevollmacht mit Wohnungsangelegenheiten | der oder die Bevollmächtigte | Vollmacht, im Original beim Vermieter vorlegen |
| Rechtliche Betreuung | Betreuer, für Kündigung oder Aufgabe der Wohnung nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts | § 1833 BGB |
| Weder Vollmacht noch Betreuung, Person nicht mehr entscheidungsfähig | niemand; Betreuung beim Betreuungsgericht anregen | § 1814 BGB |
Wichtig für die Vollmacht: Sie muss die Wohnungsangelegenheiten ausdrücklich umfassen. Vermieter und Betriebe wollen das Original oder eine beglaubigte Kopie sehen.
Die Frist
„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB, Wortlaut gesetze-im-internet.de
Für den Umzug ins Heim gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Wer am 3. Oktober kündigt, hat die Wohnung bis 31. Dezember. Zwei Wege verkürzen das: ein Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert, oder ein Aufhebungsvertrag. Wer die Heimkosten über den Sozialhilfeträger finanziert, sollte vorher fragen, ob die Miete für die Übergangszeit übernommen wird; das ist in vielen Bundesländern für eine begrenzte Zeit möglich.
Die Reihenfolge
Heim fragen, was passt
Zimmergröße, Pflegebett, erlaubte Möbel, Elektrogeräte, Bilder. Mit der Person zusammen auswählen, was mitkommt: Sessel, Kommode, Bilder, Bettwäsche, Kleidung, Erinnerungsstücke.
Kündigen und Verträge umstellen
Wohnung mit Vollmacht kündigen, Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag (Befreiung im Heim möglich), Versicherungen, Zeitungen, Hausnotruf, Pflegedienst, Nachsendeauftrag ins Heim.
Dokumente und Wertsachen
Ausweise, Versicherungen, Rentenbescheide, Bankunterlagen, Schmuck, Bargeld. Mit der Person besprechen, wer was verwahrt; bei mehreren Kindern mit Liste.
Verteilen und verkaufen
Was Familie behält, was verschenkt wird, was zum Fachhändler geht. Die Person darf mitentscheiden, auch wenn es länger dauert. Fotos der Wohnung vor dem Ausräumen helfen später beim Erinnern.
Räumung vergeben
Drei Angebote mit Wertanrechnung als Position. Termin zwei Wochen vor Übergabe, damit Nacharbeiten möglich sind. Kosten wie bei der Wohnungsauflösung: 2 Zimmer 600 bis 1.400 €.
Übergabe
Besenrein, Zählerstände, Schlüssel, Protokoll. Kaution kommt nach Abrechnung; sie gehört der pflegebedürftigen Person, nicht den Kindern.
Was Angehörige unterschätzen
- Das Tempo: Ein Heimplatz kommt oft binnen Tagen nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Wohnung läuft drei Monate weiter. Das ist Zeit, keine Last: erst einrichten, dann in Ruhe auflösen.
- Die Gefühle: Die Person sieht, wie ihr Hausstand verteilt wird. Manche wollen dabei sein, manche nicht. Fragen, nicht entscheiden.
- Die Geschwister: Wer was bekommt, wird jetzt entschieden, nicht erst beim Erbe. Eine Liste mit Fotos und Unterschriften erspart Streit.
- Das Geld: Die Räumung wird aus dem Vermögen der Person bezahlt, nicht aus dem der Kinder; Belege aufheben, weil der Sozialhilfeträger später nachfragt.
- Die Wohnung selbst: Bei Eigentum stellt sich die Frage Verkauf oder Vermietung, mit Folgen für Sozialhilfe und Elternunterhalt. Das gehört vor die Räumung, zum Steuerberater oder Anwalt.
Was die Räumung kostet
Seniorenwohnungen sind meist zwei bis drei Zimmer, sparsam möbliert, mit viel Geschirr, Wäsche und Papier: 700 bis 1.800 € inklusive Entsorgung und besenrein, vor Wertanrechnung. Wer vor Ort wohnt, Zeit hat und nur die großen Möbel loswerden muss, nimmt die Sperrmüllabholung der Stadt, in vielen Städten kostenlos. Wer aus einer anderen Stadt kommt oder die Übergabefrist im Nacken hat, gibt alles an einen Betrieb: Fotos, Schlüssel, Übergabe mit Protokoll.
Häufige Fragen
Gibt es eine Sonderkündigung der Wohnung beim Umzug ins Pflegeheim?
Nein. Der Mieter kündigt mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten (§ 573c BGB), spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Viele Vermieter lassen sich auf ein früheres Ende ein, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Bei Sozialhilfe oder Pflegewohngeld kann die Behörde die doppelte Miete für eine Übergangszeit übernehmen; vorher anfragen.
Wer darf die Wohnung kündigen und räumen lassen?
Der Mieter selbst, solange er geschäftsfähig ist. Sonst ein Bevollmächtigter mit Vorsorgevollmacht, die die Wohnungsangelegenheiten umfasst. Ein gerichtlich bestellter Betreuer braucht für die Kündigung oder Aufgabe des Wohnraums die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1833 BGB). Ohne Vollmacht und ohne Betreuung dürfen Kinder nicht über die Wohnung ihrer Eltern verfügen.
Was darf mit ins Heim?
Meist ein Zimmer von 14 bis 20 m² mit Pflegebett; eigene Möbel wie Sessel, Kommode, Bilder, Fernseher, Lampe sind in fast allen Heimen erwünscht, große Schränke und Teppiche nicht. Fragen Sie das Heim nach Maßen und Regeln, bevor Sie verteilen.
Zahlt die Pflegekasse die Wohnungsauflösung?
Nein. Die Pflegeversicherung zahlt Pflegeleistungen, nicht die Räumung. Wenn der Sozialhilfeträger die Heimkosten übernimmt, kann er sich an den Erlösen aus dem Haushalt beteiligen; das Vermögen der pflegebedürftigen Person ist vorrangig einzusetzen. Die Räumung ist dann aus dem Vermögen zu zahlen, mit Belegen.
Wie lange dauert das alles?
Vom Heimeinzug bis zur Wohnungsübergabe meist drei bis vier Monate, bestimmt durch die Kündigungsfrist. Die Räumung selbst ist ein Tag. Der schwierigste Teil ist das Verteilen und Entscheiden, wenn die Person noch lebt und mitreden möchte.
Die Räumung planbar vergeben
Übergabetermin angeben, Fotos hochladen, drei Angebote geprüfter Betriebe mit Wertanrechnung, kostenlos und unverbindlich.
Angebote von geprüften Betrieben in Ihrer Region
Beschreiben Sie das Objekt in drei Schritten. Fotos ersparen meist die Besichtigung, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sind.