Seriöse Entrümpler erkennen: fünf Prüfpunkte, Warnzeichen, was im Angebot stehen muss

Getrennte Abfallfraktionen im Hof: Holz, Metall, Kartonage und Elektro in je einem Behälter

Fünf Prüfpunkte vor der Beauftragung

Entrümpelung ist ein Gewerbe ohne Meisterpflicht und ohne Zulassung. Jeder mit Transporter darf es anbieten. Was einen seriösen Betrieb von einem Gelegenheitsräumer unterscheidet, lässt sich in fünf Punkten prüfen, bevor Sie unterschreiben. Hier stehen die Prüfpunkte, die Warnzeichen, was im Angebot stehen muss und was wir von Partnerbetrieben verlangen.

Die fünf Prüfpunkte

Anzeige nach § 53 KrWG

Wer gewerblich Abfall sammelt und befördert, hat das der Behörde angezeigt und kann die Bestätigung vorlegen. Fahrzeuge tragen A-Schilder. Ohne Anzeige ist der Transport Ihres Sperrmülls illegal.

Festpreis nach Fotos oder Besichtigung

Mit Leistungsbeschreibung: Räume, Ebenen, besenrein ja oder nein, Entsorgung inklusive, Anrechnung als Position. Kein Preis am Telefon, kein „ab".

Entsorgungsnachweis

Der Betrieb nennt die Anlage, zu der er fährt, und gibt auf Wunsch Wiegescheine. Wer nicht sagen kann, wohin der Müll geht, weiß es entweder nicht oder will es nicht sagen.

Rechnung und Überweisung

Gewerbeanmeldung, Rechnung mit Steuernummer, Zahlung nach Leistung per Überweisung. Barzahlung ohne Rechnung kostet Sie außerdem den Steuerabzug nach § 35a EStG.

Betriebshaftpflicht

Beim Tragen im Treppenhaus geht etwas kaputt, in der Nachbarwohnung, am Aufzug. Die Haftpflicht des Betriebs zahlt, nicht Ihre. Versicherungsnachweis erfragen.

Warnzeichen

Vorsicht bei: Preis nur am Telefon · „kostenlos" ohne Positionen · nur Barzahlung, keine Rechnung · kein Impressum, nur Handynummer, Firmensitz unklar · Vorkasse · „Festpreis" ohne Leistungsbeschreibung · Nachforderung am Räumungstag mit „mehr als gedacht" · Kleinanzeigen-Angebote „Entrümpelung ab 99 €" · Betrieb ohne Fahrzeuge, der alles mit dem Mietwagen macht · Drängen auf sofortigen Termin.

Der wichtigste Punkt ist die Entsorgung. Wer für 300 € eine ganze Wohnung räumt, kann die Entgelte der Entsorgungsanlage nicht bezahlt haben. Der Sperrmüll landet am Straßenrand oder im Wald, und die Herkunft lässt sich über Post, Rechnungen und Adressaufkleber häufig zuordnen. Die Bußgeldkataloge der Länder reichen für illegale Ablagerungen bis in fünfstellige Beträge; bei Schadstoffen ist es eine Straftat.

Was im Angebot stehen muss

  • Objekt mit Adresse, Etage, Räume, Nebenräume, Keller, Dachboden, Garage
  • Leistung: ausräumen, demontieren, tragen, sortieren, entsorgen, besenrein ja oder nein
  • Festpreis in Euro inklusive Entsorgung, mit dem Hinweis, welche Fraktionen extra sind (Schadstoffe, Bauschutt, Sanitärkeramik)
  • Wertanrechnung als eigene Position mit Betrag und Liste, siehe Wertanrechnung
  • Termin, Dauer, Anzahl Personen, Zahlungsart, Zahlungsziel
  • Was nicht angefasst wird (markierte Stücke, ein Raum) und was mit gefundenen Wertsachen oder Dokumenten passiert
  • Firma mit Anschrift, Steuernummer, Anzeige nach § 53 KrWG, Haftpflicht

Was wir von Partnerbetrieben verlangen

  • Anzeige als Sammler und Beförderer von Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Entsorgungsnachweise auf Wunsch, keine Ablagerung im Wald oder am Straßenrand
  • Betriebshaftpflicht und Gewerbeanmeldung
  • Festpreis nach Fotos oder Besichtigung, keine Nachforderung am Tag der Räumung
  • Wertanrechnung als eigene Position im Angebot
  • Rechnung, Überweisung, kein Vorkassezwang

Ein Betrieb, der einen dieser Punkte nicht erfüllt, bekommt keine Anfrage. Melden Sie uns, wenn ein vermittelter Betrieb sich nicht daran hält; dann fliegt er raus.

Drei Angebote auf derselben Grundlage

Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn alle Betriebe dieselben Fotos, dieselbe Leistungsbeschreibung und dieselbe Frage nach besenrein bekommen. Genau das macht das Formular: einmal ausfüllen, bis zu drei geprüfte Betriebe aus der Region des Objekts antworten in derselben Form. Was ein Objekt kosten darf, steht auf Wohnungsauflösung, Keller und Haus.

Häufige Fragen

Braucht ein Entrümpler eine Genehmigung?

Wer gewerbsmäßig Abfälle sammelt oder befördert, muss das nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen und die Anzeige nachweisen können; für gefährliche Abfälle ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG nötig. Fahrzeuge, die Abfall befördern, müssen zudem A-Schilder tragen (§ 55 KrWG). Fragen Sie nach der Anzeigebestätigung; seriöse Betriebe zeigen sie ohne Zögern.

Was passiert, wenn der Betrieb meinen Sperrmüll illegal ablagert?

Illegale Ablagerung ist eine Ordnungswidrigkeit, in schweren Fällen eine Straftat nach § 326 StGB. Die Behörden ermitteln über Adressaufkleber, Post und Rechnungen den Ursprung und können sich an den Abfallerzeuger halten, also an Sie. Deshalb: Entsorgungsnachweis oder wenigstens die Nennung der Entsorgungsanlage im Angebot.

Ist ein Angebot am Telefon ohne Fotos ein Warnzeichen?

Ja. Kein Betrieb kann ohne Fotos oder Besichtigung wissen, wie voll Schränke, Keller und Kartons sind. Ein Telefonpreis ist entweder ein Lockpreis mit Nachforderung oder ein Sicherheitsaufschlag. Beides ist für Sie schlecht.

Sind Bewertungen bei Google verlässlich?

Als Ausschlusskriterium ja: Viele Beschwerden über Nachforderungen oder Nichterscheinen sind ein klares Signal. Als Qualitätsnachweis nein: Fünf Sterne lassen sich kaufen. Wichtiger sind Anzeige nach § 53, Haftpflicht, Festpreisangebot mit Positionen und Rechnung.

Was ist mit Betrieben, die „kostenlos" räumen?

Nur seriös, wenn das Angebot Räumung, Wertanrechnung und Endpreis mit Positionen ausweist und der Hausstand die Anrechnung hergibt. Ein pauschales „kostenlos" ungesehen ist fast immer der Beginn einer Nachforderung. Mehr dazu auf der Seite Wertanrechnung.

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