Wohnungsauflösung im Todesfall: Fristen, Nachlass, Räumung in Berlin

Leerer Stuhl am Fenster einer Altbauwohnung

Fristen, Rechte, Reihenfolge

Nach einem Todesfall steht die Wohnungsauflösung ganz am Ende einer langen Liste, und trotzdem drängt sie, weil die Miete weiterläuft. Diese Seite ordnet, was zuerst kommt: die Fristen des Mietrechts, die Entscheidung über die Erbschaft, das Nachlassgericht, die Wertsachen, und erst dann die Räumung. Mit den Paragrafen, damit Sie nichts glauben müssen.

Die Fristen, die den Zeitplan setzen

FristWasGrundlage
6 WochenErbschaft ausschlagen, ab Kenntnis vom Erbfall, beim Nachlassgericht§ 1944 BGB
1 MonatSonderkündigungsrecht für Erben und Vermieter, ab Kenntnis, dass niemand in den Mietvertrag eintritt§ 564 BGB
3 MonateGesetzliche Kündigungsfrist, in der die Miete weiterläuft§ 573d Abs. 2 BGB
SofortEintrittsrecht von Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern und Mitbewohnern in den Mietvertrag§ 563 BGB

Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 2026. § 564 Satz 2 BGB: „Sowohl der Erbe als auch der Vermieter sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt ist."

Daraus folgt der realistische Zeitplan: Wer im ersten Monat kündigt, hat bis zur Übergabe rund drei Monate. Das reicht für eine geordnete Auflösung ohne Hetze. Wer die Frist verpasst, muss ordentlich kündigen, ebenfalls mit drei Monaten, zahlt also länger. Viele Vermieter stimmen einer früheren Übergabe zu, wenn die Wohnung besenrein ist, weil sie neu vermieten wollen; fragen lohnt sich.

Schritt 1: Annehmen oder ausschlagen

Bevor etwas aus der Wohnung getragen wird, muss klar sein, ob die Erbschaft angenommen wird. Wer Möbel verkauft, Konten nutzt oder die Wohnung räumt, kann damit konkludent annehmen, und haftet dann auch für Schulden. Bei Zweifel an der Vermögenslage: erst Kontoauszüge und Post sichten, dann entscheiden, innerhalb der sechs Wochen. Die Ausschlagung wird beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt eingereicht. Für Berlin ist das Amtsgericht Schöneberg als zentrales Nachlassgericht zuständig.

Schritt 2: Dokumente und Wertsachen sichern

In einer Wohnung, die jemand Jahrzehnte bewohnt hat, liegen Dinge, die nach der Räumung unwiederbringlich sind. Vor jeder Entrümpelung, auch vor der eigenen:

  • Papiere: Testament, Versicherungen, Sparbücher, Rentenunterlagen, Grundbuchauszüge, Steuerbescheide, Verträge. Ein ungeöffneter Umschlag kann ein Testament sein; Testamente sind beim Nachlassgericht abzuliefern.
  • Wertgegenstände: Schmuck, Münzen, Uhren, Bargeld, oft an unerwarteten Orten (Bücher, Wäsche, Gefrierfach).
  • Erinnerungen: Fotos, Briefe, Tagebücher. Für die Familie verteilen, bevor der Rest entschieden wird.
  • Kunst und Antiquitäten: vor der Wertanrechnung durch den Entrümpler getrennt schätzen lassen, wenn der Verdacht auf echten Wert besteht.

Bei mehreren Erben gilt: Die Erbengemeinschaft entscheidet gemeinsam. Ein Protokoll, wer was mitgenommen hat, verhindert spätere Streitigkeiten, die in Familien häufiger sind als Streit um Geld.

Schritt 3: Verträge kündigen, Post umleiten

Strom, Gas, Telefon, Internet, Zeitungen, Vereine, Versicherungen, Rundfunkbeitrag, Bankvollmachten. Ein Nachsendeauftrag der Post für sechs Monate an einen Erben fängt auf, was übersehen wurde. Die Rentenversicherung und Krankenkasse werden meist über die Sterbeurkunde informiert, aber nicht immer. Erst wenn die Post umgeleitet ist, kann die Wohnung sinnvoll geräumt werden, denn danach kommt niemand mehr an den Briefkasten.

Schritt 4: Räumen und übergeben

Jetzt erst die Frage, wie die Wohnung leer wird. Die drei Wege sind dieselben wie bei jeder Entrümpelung, nur die Frist ist fest:

Selbst mit Familie

Recyclinghof kostenlos bis 3 m³ je Tag, BSR-Abholung 50 bis 100 € für zerlegte Möbel. Bei einer Zweizimmerwohnung sind das mehrere Wochenenden.

günstig, langsam, belastend
BSR „Haushaltsauflösung"

Die BSR bietet die Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Alttextilien und Hausmüll „nach Menge; Vorbesichtigung bei unübersichtlichen Mengen", bis 15 m³. Sie räumt aber nicht aus und übergibt nicht besenrein.

nach Menge, nur Abholung
Entrümpelungsbetrieb

Räumt komplett, rechnet Wertgegenstände an, entsorgt mit Nachweis, übergibt besenrein am vereinbarten Tag. Der Nachlass trägt die Kosten.

Festpreis, ein Termin, besenrein

Die Wertanrechnung ist im Nachlassfall besonders relevant: Haushalte älterer Menschen enthalten oft Massivholzmöbel, Porzellan, Werkzeug, Bücher und Metall, die ein Betrieb mit Verwertungswegen gegenrechnet. Lassen Sie die Anrechnung als eigene Position ins Angebot schreiben, damit die Erbengemeinschaft sie nachvollziehen kann. Kosten der Auflösung sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern die Erbschaftsteuer; die Rechnung des Betriebs gehört daher zu den Unterlagen. Preisspannen und Rechner.

Übergabe an den Vermieter

Besenrein heißt: ausgeräumt, gefegt, keine Nägel und Dübel in den Wänden, soweit der Mietvertrag es verlangt. Schönheitsreparaturen schulden Erben nur, wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam ist, was bei vielen älteren Berliner Verträgen nicht der Fall ist; hier lohnt ein Blick des Mietervereins. Das Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsseln unterschreiben beide Seiten; die Kaution wird nach Abrechnung der Nebenkosten ausgezahlt, was bis zu sechs Monate dauern darf.

Checkliste zum Ausdrucken

  1. Sterbeurkunde in mehreren Ausfertigungen besorgen.
  2. Testament suchen, beim Nachlassgericht abliefern; Erbschein beantragen, falls nötig.
  3. Vermögenslage prüfen, innerhalb von 6 Wochen über Ausschlagung entscheiden.
  4. Vermieter informieren, innerhalb eines Monats kündigen, Übergabetermin vereinbaren.
  5. Dokumente, Wertsachen, Erinnerungen sichern, Protokoll für die Erbengemeinschaft.
  6. Verträge kündigen, Nachsendeauftrag stellen.
  7. Wertvolles schätzen lassen, Rest verschenken oder anrechnen lassen.
  8. Drei Angebote für die Räumung einholen, Wertanrechnung und besenrein als Position.
  9. Übergabeprotokoll, Zählerstände, Schlüssel; Rechnungen für die Erbschaftsteuer aufheben.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Wohnung nach dem Tod geräumt sein?

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er geht auf Angehörige über, die in der Wohnung gelebt haben (§ 563 BGB), sonst auf die Erben (§ 564 BGB). Erben und Vermieter können „innerhalb eines Monats" nach Kenntnis „außerordentlich mit der gesetzlichen Frist" kündigen; die gesetzliche Frist beträgt drei Monate (§ 573d BGB). Praktisch bleiben also meist drei bis vier Monate, in denen Miete weiterläuft.

Muss ich die Miete für die leere Wohnung bezahlen?

Ja, bis zum Ende des Mietverhältnisses, aus dem Nachlass. Wer die Erbschaft ausschlägt, haftet nicht; die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Kenntnis beim Nachlassgericht erklärt werden (§ 1944 BGB). Wer die Wohnung räumt und Sachen mitnimmt, kann damit die Erbschaft angenommen haben. Bei überschuldetem Nachlass vorher beraten lassen.

Wo ist das Nachlassgericht in Berlin?

Für ganz Berlin ist das Amtsgericht Schöneberg das zentrale Nachlassgericht. Dort werden Erbscheine beantragt und Ausschlagungen erklärt. Ein Erbschein ist nötig, wenn Bank, Vermieter oder Versicherung ihn verlangen; bei einem notariellen Testament reicht oft die Eröffnungsniederschrift.

Darf ich Sachen des Verstorbenen verkaufen oder verschenken?

Als Erbe ja, sobald die Erbschaft angenommen ist. Bei mehreren Erben nur gemeinsam; die Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass zusammen. Wertanrechnung durch den Entrümpler ist ein Verkauf und sollte von allen Erben mitgetragen werden. Bewahren Sie Belege auf.

Was kostet die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Wie jede Entrümpelung nach Fläche, Füllgrad und Etage: 2 Zimmer 600 bis 1.400 €, 3 Zimmer 1.000 bis 2.500 €, abzüglich Wertanrechnung, die bei alten Haushalten oft erheblich ist. Der Nachlass trägt die Kosten. Belege zählen bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten.

Räumung mit Wertanrechnung und festem Übergabetermin

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